Seit Februar 2017 sind in einigen Inspektionsbezirken für die allgemeinen Pflichtschulen SchulsozialarbeiterInnen des Bundes in Wien tätig. Der Verein, welcher vom Bundesministerium für Bildung diesbezüglich beauftragt wurde, ist das Österreichisches Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich (ÖZPGS). Über die Schulpsychologie-Bildungsberatung sind die SchulsozialarbeiterInnen an den jeweiligen Schulstandorten zugeteilt.
SchulsozialarbeiterInnen sind sowohl in Volksschulen, als auch den Neuen Mittelschulen (NMS), Hauptschulen (HS) sowie Kooperativen Mittelschulen (KMS) anzutreffen. Ein/Eine SchulsozialarbeiterIn ist mehreren Schulstandorten zugeteilt. An der Sir Karl Popper-Volksschule ist eine Schulsozialarbeiterin seit März 2017 tägig.
Die Angebote von Schulsozialarbeit richten sich vorrangig an SchülerInnen, deren Eltern und LehrerInnen. Dabei wird auch über das Schultor hinaus und über die Schulferien hinweg gearbeitet. Gemeint ist, dass SchulsozialarbeiterInnen die beiden Welten – Schule und Lebenswelt der SchülerInnen – verbinden. Einerseits die Schule mit den SchülerInnen sowie deren Eltern. Andererseits, bei Bedarf, mit anderen Einrichtungen/Organisationen/Vereinen deren Angebote für die einzelnen Themen/Anliegen der SchülerInnen und deren Eltern bzw. für LehrerInnen stimmig sind. SchulsozialarbeiterInnen bieten, je nach Schulstandort, Einzelgespräche mit SchülerInnen, LehrerInnen, Elterngespräche, Präventionsarbeit in Form von Gruppensettings bzw. Klasseninterventionen zu diversen Themen sowie Begleitungen an. Dabei können SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen von sich aus die Gesprächsangebote wahrnehmen. Zudem sind es DirektorInnen, LehrerInnen die SchülerInnen bzw. deren Eltern an SchulsozialarbeiterInnen verweisen können.
Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen ist das Tätigkeitsfeld zwischen der Schulleitung und dem/der SchulsozialarbeiterIn festgemacht worden. Je nach Bedarf kann dies zum Beispiel Unterstützung für einen Hortplatz, „Soziales Lernen“ in der Klasse, psychosoziale Beratung bei familiären Schwierigkeiten, Begleitung zu Behörden, HelferInnenkonferenzen usw. bedeuten. SchulsozialarbeiterInnen sind weder PsychologInnen noch TherapeutInnen. Jedoch können sie an passende Stellen vermitteln wozu sie, in spezifischen Situationen, auch verpflichtet sind. Ziel von Schulsozialarbeit ist die Förderung von Chancengleichheit über die Resilienzstärkung von SchülerInnen.
Für SchülerInnen mit Fluchthintergrund und deren Eltern gibt es ebenfalls Unterstützung an Schulen durch „Mobile interkulturelle Teams (MIT)“, welche muttersprachlich beraten können.